Fachwissen · Recht · Technik
Normen, Vorschriften & Gesetze
Welche Regelwerke gelten für welches Gewerk – verständlich erklärt und nach Anwendungsbereich geordnet.
Orientierung statt Normtext
Wir erklären in eigenen Worten, was ein Regelwerk behandelt. Die Darstellung ersetzt weder die aktuelle Originalfassung noch eine rechtliche oder projektspezifische Prüfung.
Regelwerksübersicht
39 Treffer
Gewerk
Heizung
Verordnung
Aktuell
1. BImSchV
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Regelt Anforderungen an kleine und mittlere Feuerungsanlagen.
1. BImSchV
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Regelt Anforderungen an kleine und mittlere Feuerungsanlagen.
Was wird geregelt?
Behandelt zulässige Brennstoffe, Emissionsanforderungen, Ableitbedingungen, Überwachung sowie Anforderungen an Öl-, Gas- und Festbrennstoffanlagen.
Bedeutung für die Praxis
Relevant bei Errichtung, Austausch, Betrieb und Überprüfung von Feuerungsanlagen.
Rechtswirkung
Als Bundesverordnung innerhalb ihres Anwendungsbereichs verbindlich.
Zusätzlich beachten
Baurecht, Feuerungsverordnung, Kehr- und Überprüfungsordnung sowie Herstellervorgaben bleiben zusätzlich zu beachten.
Verordnung
Aktuell
HeizkostenV
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
Regelt die verbrauchsabhängige Erfassung und Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten.
HeizkostenV
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
Regelt die verbrauchsabhängige Erfassung und Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten.
Was wird geregelt?
Die Verordnung behandelt Verbrauchserfassung, Messausstattung, Kostenaufteilung, Abrechnungsmaßstäbe, Nutzerinformationen und besondere Abrechnungsfälle.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für zentral beheizte Mehrfamilienhäuser, vermietete Gebäude, Wohnungseigentum, Wärmelieferung und zentrale Warmwasserbereitung.
Rechtswirkung
Als Bundesverordnung innerhalb ihres sachlichen Anwendungsbereichs verbindlich.
Zusätzlich beachten
Ausnahmen, Übergangsfristen, Mess- und Eichrecht sowie besondere Versorgungsformen müssen im Einzelfall zusätzlich geprüft werden.
Verordnung
Aktuell
KÜO
Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen
Regelt die Kehrung und Überprüfung von Feuerstätten, Abgasanlagen und weiteren erfassten Anlagen.
KÜO
Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen
Regelt die Kehrung und Überprüfung von Feuerstätten, Abgasanlagen und weiteren erfassten Anlagen.
Was wird geregelt?
Die Verordnung legt fest, welche Anlagen kehr- oder überprüfungspflichtig sind, welche Ausnahmen bestehen, wie die Arbeiten durchzuführen sind und in welchen Abständen sie erfolgen.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Feuerstätten, Schornsteine, Abgasleitungen, Blockheizkraftwerke, bestimmte Wärmepumpen, Verbrennungsmotoren und die Zusammenarbeit mit dem Schornsteinfegerhandwerk.
Rechtswirkung
Als Bundesverordnung innerhalb ihres sachlichen Anwendungsbereichs verbindlich.
Zusätzlich beachten
Zusätzlich sind das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, die 1. BImSchV, Landesbaurecht, Feuerungsverordnungen und Herstellervorgaben zu beachten.
DIN-Norm
Aktuell
DIN EN 12831-1
Energetische Bewertung von Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast – Teil 1
Beschreibt das Verfahren zur Berechnung der Raum- und Gebäudeheizlast.
DIN EN 12831-1
Energetische Bewertung von Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast – Teil 1
Beschreibt das Verfahren zur Berechnung der Raum- und Gebäudeheizlast.
Was wird geregelt?
Behandelt Transmissions- und Lüftungswärmeverluste sowie die erforderliche Auslegungsleistung für beheizte Räume und Gebäude.
Bedeutung für die Praxis
Grundlage für Heizlastberechnung, Wärmeerzeugerauslegung und Auswahl von Heizflächen.
Rechtswirkung
Eine DIN-Norm ist nicht automatisch gesetzlich verbindlich, kann jedoch vertraglich vereinbart oder als anerkannte Regel der Technik herangezogen werden.
Zusätzlich beachten
Für die Anwendung in Deutschland sind nationale Ergänzungen und Randbedingungen zusätzlich zu beachten.
DIN-Technische Spezifikation
Aktuell
DIN/TS 12831-1
Verfahren zur Berechnung der Raumheizlast – Nationale Ergänzungen zu DIN EN 12831-1
Enthält nationale Ergänzungen für die Heizlastberechnung in Deutschland.
DIN/TS 12831-1
Verfahren zur Berechnung der Raumheizlast – Nationale Ergänzungen zu DIN EN 12831-1
Enthält nationale Ergänzungen für die Heizlastberechnung in Deutschland.
Was wird geregelt?
Konkretisiert nationale Eingabewerte, Berechnungsbedingungen und Anwendungsregeln zur DIN EN 12831-1.
Bedeutung für die Praxis
Wird gemeinsam mit DIN EN 12831-1 für eine vollständige Heizlastberechnung in Deutschland verwendet.
Rechtswirkung
Die technische Spezifikation wird durch Vertrag, Regelwerksverweis oder fachliche Vereinbarung relevant.
Zusätzlich beachten
Die europäische Grundnorm DIN EN 12831-1 bleibt zusätzlich erforderlich.
DIN-Norm
Aktuell
DIN EN 12828
Heizungsanlagen in Gebäuden – Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen
Beschreibt Anforderungen an die Planung wassergeführter Heizungsanlagen.
DIN EN 12828
Heizungsanlagen in Gebäuden – Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen
Beschreibt Anforderungen an die Planung wassergeführter Heizungsanlagen.
Was wird geregelt?
Behandelt unter anderem Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Sicherheitseinrichtungen, Druckhaltung, Temperaturbegrenzung und Anlagenkonzeption.
Bedeutung für die Praxis
Relevant bei Planung und Ausführung geschlossener Warmwasser-Heizungsanlagen.
Rechtswirkung
Die Norm kann als anerkannte Regel der Technik, durch Vertrag oder durch andere Regelwerke Bedeutung erlangen.
Zusätzlich beachten
Herstellerangaben und weitere Normen für einzelne Bauteile bleiben zusätzlich zu beachten.
VDI-Richtlinie
Aktuell
VDI 2035 Blatt 1
Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
Beschreibt Maßnahmen zur Vermeidung von Steinbildung und wasserseitiger Korrosion.
VDI 2035 Blatt 1
Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
Beschreibt Maßnahmen zur Vermeidung von Steinbildung und wasserseitiger Korrosion.
Was wird geregelt?
Behandelt Heizungswasser, Füll- und Ergänzungswasser, Werkstoffe, Betriebsbedingungen sowie dokumentierte Maßnahmen zur Schadensvermeidung.
Bedeutung für die Praxis
Relevant beim Füllen, Nachspeisen, Sanieren und Betreiben von Warmwasser-Heizungsanlagen.
Rechtswirkung
Die Richtlinie kann als anerkannte fachliche Grundlage und durch vertragliche Vereinbarung Bedeutung erhalten.
Zusätzlich beachten
Konkrete Herstelleranforderungen an Wasserbeschaffenheit und Aufbereitung sind zusätzlich zu beachten.
Gewerk
Sanitär und Trinkwasser
Verordnung
Aktuell
TrinkwV
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Regelt die Qualität von Trinkwasser und die Pflichten der verantwortlichen Betreiber.
TrinkwV
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Regelt die Qualität von Trinkwasser und die Pflichten der verantwortlichen Betreiber.
Was wird geregelt?
Behandelt Anforderungen an Trinkwasser, Untersuchungen, Aufbereitung, Anzeigepflichten, Betreiberpflichten, Grenzwerte und Maßnahmen bei Auffälligkeiten.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Planung, Errichtung, Betrieb und Untersuchung von Gebäudewasserversorgungsanlagen.
Rechtswirkung
Als Bundesverordnung innerhalb ihres Anwendungsbereichs verbindlich.
Zusätzlich beachten
Technische Ausführungsdetails ergeben sich zusätzlich aus den anerkannten Regeln der Technik.
DIN-Norm
Aktuell
DIN EN 806-2
Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 2: Planung
Beschreibt grundlegende Planungsanforderungen für Trinkwasser-Installationen.
DIN EN 806-2
Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 2: Planung
Beschreibt grundlegende Planungsanforderungen für Trinkwasser-Installationen.
Was wird geregelt?
Behandelt Planung, Versorgungssicherheit, Druck, Temperaturen, Leitungsführung, Werkstoffe, Apparate und hygienische Randbedingungen.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für die Planung von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden.
Rechtswirkung
Die Norm kann die anerkannten Regeln der Technik mitbestimmen und durch Vertrag oder Rechtsverweis relevant werden.
Zusätzlich beachten
Für Deutschland sind die ergänzenden Normen der Reihe DIN 1988 mit anzuwenden.
DIN-Norm
Aktuell
DIN 1988-200
Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 200
Ergänzt die europäischen Regeln für geschlossene Trinkwasserinstallationen in Deutschland.
DIN 1988-200
Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 200
Ergänzt die europäischen Regeln für geschlossene Trinkwasserinstallationen in Deutschland.
Was wird geregelt?
Behandelt Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe, Temperaturen und nationale Anforderungen an Trinkwasserinstallationen.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Planung und Ausführung von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken.
Rechtswirkung
Kann als anerkannte Regel der Technik und durch Verträge oder Rechtsverweise Bedeutung erlangen.
Zusätzlich beachten
Die Norm ist gemeinsam mit DIN EN 806-2 und weiteren Teilen der Regelwerksreihen anzuwenden.
Verordnung
Aktuell
AVBWasserV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Regelt die allgemeinen Bedingungen der öffentlichen Wasserversorgung.
AVBWasserV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Regelt die allgemeinen Bedingungen der öffentlichen Wasserversorgung.
Was wird geregelt?
Die Verordnung behandelt Versorgungsverträge, Hausanschluss, Kundenanlage, Inbetriebsetzung, Zutrittsrechte, Messeinrichtungen, Haftung und Unterbrechung der Versorgung.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Trinkwasser-Hausanschlüsse, Arbeiten an Kundenanlagen und das Verhältnis zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Anschlussnehmenden.
Rechtswirkung
Als Bundesverordnung innerhalb ihres Anwendungsbereichs verbindlich.
Zusätzlich beachten
Ergänzende Versorgungsbedingungen, kommunale Satzungen und technische Anschlussbedingungen des örtlichen Wasserversorgers sind zusätzlich zu beachten.
DIN-Norm
Aktuell
DIN EN 1717
Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen durch Rückfließen
Beschreibt den Schutz von Trinkwasserinstallationen gegen Verunreinigungen durch Rückfließen.
DIN EN 1717
Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen durch Rückfließen
Beschreibt den Schutz von Trinkwasserinstallationen gegen Verunreinigungen durch Rückfließen.
Was wird geregelt?
Behandelt Gefährdungen, Flüssigkeitskategorien, Sicherungseinrichtungen und Schutzmaßnahmen an Verbindungen zu Nichttrinkwassersystemen.
Bedeutung für die Praxis
Relevant bei Heizungsfüllungen, Apparateanschlüssen, Gartenbewässerung, Gewerbeanlagen und sonstigen Verbindungen zum Trinkwassernetz.
Rechtswirkung
Kann als anerkannte Regel der Technik sowie durch Vertrag oder Rechtsverweis Bedeutung erlangen.
Zusätzlich beachten
Die konkrete Auswahl einer Sicherungseinrichtung erfordert die vollständige Norm und eine Bewertung des Anschlussfalls.
DIN-Norm
Aktuell
DIN EN 12056-2
Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Teil 2
Beschreibt Planung und Berechnung von Schmutzwasseranlagen innerhalb von Gebäuden.
DIN EN 12056-2
Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Teil 2
Beschreibt Planung und Berechnung von Schmutzwasseranlagen innerhalb von Gebäuden.
Was wird geregelt?
Behandelt Anschlussleitungen, Fallleitungen, Sammelleitungen, Lüftung, Abflusskennwerte und hydraulische Bemessung.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Planung, Dimensionierung und Beurteilung von Gebäudeentwässerungsanlagen.
Rechtswirkung
Kann als anerkannte Regel der Technik und durch Vertrag oder Rechtsverweis Bedeutung erlangen.
Zusätzlich beachten
Nationale Ergänzungen, Grundstücksentwässerung und kommunale Satzungen sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Gewerk
Gas
DVGW-Arbeitsblatt
Aktuell
DVGW G 600
Technische Regel für Gasinstallationen – DVGW-TRGI
Zentrales technisches Regelwerk für Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken.
DVGW G 600
Technische Regel für Gasinstallationen – DVGW-TRGI
Zentrales technisches Regelwerk für Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken.
Was wird geregelt?
Behandelt Planung, Errichtung, Änderung, Prüfung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung von Gasinstallationen.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Leitungsanlagen, Gasgeräte, Verbrennungsluftversorgung, Abgasführung, Prüfungen und Betriebsmaßnahmen.
Rechtswirkung
DVGW-Regeln können die anerkannten Regeln der Technik konkretisieren und über Verträge oder Rechtsvorgaben relevant werden.
Zusätzlich beachten
Netzbetreiberbedingungen, Landesrecht und Herstellervorgaben sind zusätzlich zu beachten.
Verordnung
Aktuell
NDAV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
Regelt Netzanschluss und Anschlussnutzung für die Gasversorgung in Niederdruck.
NDAV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
Regelt Netzanschluss und Anschlussnutzung für die Gasversorgung in Niederdruck.
Was wird geregelt?
Die Verordnung behandelt Herstellung und Betrieb des Netzanschlusses, Kundenanlagen, Installateurverzeichnis, Inbetriebsetzung, Überprüfung, technische Anschlussbedingungen und Zutrittsrechte.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Gas-Hausanschlüsse, Arbeiten eingetragener Installationsunternehmen, Inbetriebsetzung und Änderungen von Gasanlagen.
Rechtswirkung
Als Bundesverordnung innerhalb ihres Anwendungsbereichs verbindlich.
Zusätzlich beachten
Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers, DVGW-Regelwerk, Landesrecht und Herstellervorgaben bleiben zusätzlich zu beachten.
EU-Verordnung
Aktuell
EU 2016/426
Verordnung über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
Regelt das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Gasgeräten und den dazugehörigen Ausrüstungen.
EU 2016/426
Verordnung über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
Regelt das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Gasgeräten und den dazugehörigen Ausrüstungen.
Was wird geregelt?
Die Verordnung behandelt grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern, Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, technische Unterlagen, notifizierte Stellen und Marktüberwachung.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Gasheizgeräte, Gas-Warmwasserbereiter, Kochgeräte, Gebläsebrenner sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die für den Einbau in Gasgeräte bestimmt sind.
Rechtswirkung
Als EU-Verordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich. Sie gilt für die erfassten neuen Geräte und Ausrüstungen beim Inverkehrbringen und bei der Inbetriebnahme.
Zusätzlich beachten
Die Verordnung regelt vor allem Produktanforderungen. Planung, Installation, Prüfung, Betrieb und Instandhaltung einer Gasanlage richten sich zusätzlich nach nationalem Recht, DVGW-Regelwerk, Netzbetreiberbedingungen und Herstellervorgaben.
Gewerk
Klima und Kälte
DIN-Norm
Aktuell
DIN EN 378-1
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1
Beschreibt grundlegende Sicherheits- und Umweltanforderungen für Kälteanlagen und Wärmepumpen.
DIN EN 378-1
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1
Beschreibt grundlegende Sicherheits- und Umweltanforderungen für Kälteanlagen und Wärmepumpen.
Was wird geregelt?
Behandelt Begriffe, Kältemittelklassifikation, Aufstellungsbereiche, Füllmengen, Zugangsbereiche und Auswahlkriterien.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Planung und Beurteilung von Klima-, Kälte- und Wärmepumpenanlagen.
Rechtswirkung
Kann als anerkannte Regel der Technik sowie durch Rechtsverweise oder Verträge Bedeutung erlangen.
Zusätzlich beachten
Weitere Teile der DIN-EN-378-Reihe, Produktnormen und gesetzliche Kältemittelvorgaben bleiben zusätzlich erforderlich.
EU-Verordnung
Aktuell
EU 2024/573
Verordnung über fluorierte Treibhausgase
Regelt den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen und bestimmten Erzeugnissen und Einrichtungen.
EU 2024/573
Verordnung über fluorierte Treibhausgase
Regelt den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen und bestimmten Erzeugnissen und Einrichtungen.
Was wird geregelt?
Behandelt Beschränkungen, Inverkehrbringen, Dichtheitskontrollen, Rückgewinnung, Kennzeichnung, Zertifizierung und schrittweise Mengenreduzierung.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie deren Installation, Wartung und Stilllegung.
Rechtswirkung
Als EU-Verordnung unmittelbar geltendes Recht; ergänzende nationale Vorschriften bleiben zu beachten.
Zusätzlich beachten
Übergangsfristen, Stoffgruppen, Anlagenart und Füllmenge müssen im konkreten Fall geprüft werden.
Verordnung
Aktuell
ChemKlimaschutzV
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573
Ergänzt die EU-F-Gase-Verordnung um nationale Anforderungen an den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen.
ChemKlimaschutzV
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573
Ergänzt die EU-F-Gase-Verordnung um nationale Anforderungen an den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen.
Was wird geregelt?
Die Verordnung behandelt die Begrenzung von Kältemittelverlusten, Rückgewinnung und Rücknahme, Aufzeichnungspflichten, Sachkundebescheinigungen, Auffrischungskurse, Unternehmenszertifikate, Kennzeichnung, Betreiberpflichten sowie Verkauf und Erwerb fluorierter Treibhausgase.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Installation, Wartung, Dichtheitskontrolle, Reparatur und Stilllegung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie für Betreiber, Fachkräfte und zertifizierte Unternehmen.
Rechtswirkung
Als Bundesverordnung innerhalb ihres Anwendungsbereichs verbindlich und gemeinsam mit der Verordnung (EU) 2024/573 anzuwenden.
Zusätzlich beachten
Die betroffene Tätigkeit, Anlagenart, Kältemittelgruppe, Füllmenge, Zertifizierungskategorie und die jeweiligen Übergangsfristen müssen im konkreten Fall geprüft werden.
Gewerk
Lüftung
VDI-Richtlinie
Aktuell
VDI 6022 Blatt 1
Raumlufttechnik und Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und Geräte
Beschreibt Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte.
VDI 6022 Blatt 1
Raumlufttechnik und Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und Geräte
Beschreibt Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte.
Was wird geregelt?
Behandelt Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und hygienische Beurteilung von RLT-Anlagen und deren Komponenten.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Lüftungs- und Klimaanlagen, die die Qualität der Zuluft beeinflussen.
Rechtswirkung
Kann als anerkannte fachliche Grundlage und durch Vertrag, Betreiberpflicht oder Rechtsverweis Bedeutung erlangen.
Zusätzlich beachten
Qualifikation, Inspektionsumfang und besondere Anlagenarten werden durch weitere Blätter und Regelwerke ergänzt.
Gewerk
Elektro
DGUV-Vorschrift
Aktuell
DGUV Vorschrift 3
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Regelt den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen.
DGUV Vorschrift 3
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Regelt den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen.
Was wird geregelt?
Behandelt sicheren Zustand, fachgerechte Arbeiten, Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für elektrische Werkzeuge, Baustrom, ortsveränderliche Betriebsmittel und elektrische Anlagen im Betrieb.
Rechtswirkung
Die beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltende Unfallverhütungsvorschrift ist für versicherte Unternehmen verbindlich.
Zusätzlich beachten
Betriebssicherheitsverordnung, technische Regeln und elektrotechnische Normen sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Gewerk
Brandschutz
Gesetz
Aktuell
SchfHwG
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Regelt Eigentümerpflichten, Berufsrecht und hoheitliche Aufgaben im Schornsteinfegerwesen.
SchfHwG
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Regelt Eigentümerpflichten, Berufsrecht und hoheitliche Aufgaben im Schornsteinfegerwesen.
Was wird geregelt?
Das Gesetz behandelt die Veranlassung und den Nachweis vorgeschriebener Schornsteinfegerarbeiten, das Schornsteinfegerregister, die Bildung von Bezirken, Bestellung und Aufgaben bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, Kehrbuch, Mängelanzeigen und behördliche Durchsetzung.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Eigentümer, Betreiber von Feuerstätten, ausführende Schornsteinfegerbetriebe, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sowie Fachunternehmen bei Änderungen an Feuerstätten und Abgasanlagen.
Rechtswirkung
Als Bundesgesetz innerhalb seines sachlichen Anwendungsbereichs verbindlich.
Zusätzlich beachten
Die konkreten Kehr- und Überprüfungsarbeiten sowie deren Fristen ergeben sich ergänzend aus der KÜO. Außerdem bleiben Immissionsschutzrecht, Landesbaurecht, Feuerungsverordnungen und technische Regeln zu beachten.
Gesetz
Aktuell
BauO NRW 2018
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung 2018
Zentrales Landesgesetz für bauliche Anlagen, Bauprodukte, technische Gebäudeausrüstung und bauaufsichtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen.
BauO NRW 2018
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung 2018
Zentrales Landesgesetz für bauliche Anlagen, Bauprodukte, technische Gebäudeausrüstung und bauaufsichtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen.
Was wird geregelt?
Die Bauordnung regelt unter anderem allgemeine Sicherheitsanforderungen, Gebäudeklassen, Brandschutz, Brandverhalten von Bauteilen, Rettungswege, Leitungsanlagen und Installationsschächte, Lüftungsanlagen, Feuerungsanlagen, Anlagen zur Wärmeerzeugung, sanitäre Anlagen, Wasserzähler, Bauprodukte, technische Baubestimmungen und Genehmigungsverfahren.
Bedeutung für die Praxis
Relevant bei Neubau, Sanierung, Nutzungsänderung und Änderungen an Leitungsanlagen, Schächten, Lüftungsanlagen, Feuerstätten, Wärmeerzeugern, Sanitäranlagen und anderen Teilen der technischen Gebäudeausrüstung in Nordrhein-Westfalen.
Rechtswirkung
Als Landesgesetz innerhalb Nordrhein-Westfalens verbindlich. Die derzeit angezeigte Fassung gilt bis einschließlich 31. August 2026.
Zusätzlich beachten
Zusätzlich sind die Feuerungsverordnung NRW, die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW, Sonderbauvorschriften, kommunale Vorgaben, Genehmigungen und projektspezifische Brandschutzkonzepte zu beachten.
Verordnung
Aktuell
FeuVO NRW
Feuerungsverordnung Nordrhein-Westfalen
Regelt die sichere Aufstellung und den Betrieb von Feuerstätten, Abgasanlagen und weiteren Wärmeerzeugungsanlagen in Nordrhein-Westfalen.
FeuVO NRW
Feuerungsverordnung Nordrhein-Westfalen
Regelt die sichere Aufstellung und den Betrieb von Feuerstätten, Abgasanlagen und weiteren Wärmeerzeugungsanlagen in Nordrhein-Westfalen.
Was wird geregelt?
Die Verordnung behandelt Verbrennungsluftversorgung, Aufstellung von Feuerstätten und Gasleitungsanlagen, Aufstellräume und Heizräume, Abgasanlagen, Abstände zu brennbaren Bauteilen, Abgasabführung, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, Verbrennungsmotoren, Brennstofflagerung und Prüfungen.
Bedeutung für die Praxis
Relevant bei Neubau, Austausch und Änderung von Feuerstätten, Gasgeräten, Abgasanlagen, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken, Heizräumen und Brennstofflagern in Nordrhein-Westfalen.
Rechtswirkung
Als Landesverordnung innerhalb Nordrhein-Westfalens verbindlich.
Zusätzlich beachten
Zusätzlich sind BauO NRW, Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW, KÜO, SchfHwG, 1. BImSchV, DVGW-Regelwerk, Genehmigungen und Herstellervorgaben zu beachten.
Verwaltungsvorschrift
Aktuell
VV TB NRW
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Nordrhein-Westfalen
Führt die Technischen Baubestimmungen für Nordrhein-Westfalen ein und ergänzt sie durch landesspezifische Anpassungen.
VV TB NRW
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Nordrhein-Westfalen
Führt die Technischen Baubestimmungen für Nordrhein-Westfalen ein und ergänzt sie durch landesspezifische Anpassungen.
Was wird geregelt?
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert die Anforderungen der Bauordnung NRW. Sie bestimmt die anzuwendenden technischen Regeln für Planung, Bemessung und Ausführung baulicher Anlagen, Bauarten und Bauprodukte. Die Anlage enthält landesrechtliche Anpassungen gegenüber der jeweils maßgeblichen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Brandschutz, Leitungs- und Lüftungsanlagen, Installationsschächte, Bauprodukte, Abschottungen, technische Gebäudeausrüstung, Standsicherheit sowie bauaufsichtliche Nachweise und Genehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen.
Rechtswirkung
Die Verwaltungsvorschrift bindet unmittelbar die Bauaufsichtsbehörden und konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen der Bauordnung NRW. Die eingeführten Technischen Baubestimmungen sind bei betroffenen Bauvorhaben und Nachweisen zu berücksichtigen.
Zusätzlich beachten
Die vollständige Anlage, landesspezifische Anpassungen, die jeweils maßgebliche Ausgabe der Muster-VV TB, Übergangsregelungen und der Zeitpunkt des Bauantrags müssen für das konkrete Vorhaben geprüft werden.
Verordnung
Aktuell
PrüfVO NRW
Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten
Regelt vorgeschriebene Prüfungen technischer Anlagen und wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfungen bestimmter Sonderbauten in Nordrhein-Westfalen.
PrüfVO NRW
Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten
Regelt vorgeschriebene Prüfungen technischer Anlagen und wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfungen bestimmter Sonderbauten in Nordrhein-Westfalen.
Was wird geregelt?
Die Verordnung behandelt Erstprüfungen vor der Inbetriebnahme, Prüfungen nach wesentlichen Änderungen, wiederkehrende Prüfungen, Prüffristen, Wirk-Prinzip-Prüfungen, Prüfberichte, Mängelbeseitigung und die Anerkennung von Prüfsachverständigen.
Bedeutung für die Praxis
Erfasst werden unter anderem CO-Warnanlagen, Feuerlöschanlagen, lüftungstechnische Anlagen, Druckbelüftungs- und Rauchabzugsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie elektrische Anlagen in bestimmten Sonderbauten.
Rechtswirkung
Als Landesverordnung innerhalb Nordrhein-Westfalens verbindlich. Verantwortliche Bauherrinnen, Bauherren und Betreiber müssen die vorgeschriebenen Prüfungen fristgerecht veranlassen und festgestellte Mängel beseitigen lassen.
Zusätzlich beachten
Ob eine Anlage prüfpflichtig ist, hängt von Gebäudeart, Nutzung, Anlagentyp, Baugenehmigung und möglichen Einzelfallanordnungen ab. Zusätzlich sind BauO NRW, SBauVO, VV TB NRW und die jeweiligen Prüfgrundsätze zu beachten.
Verordnung
Aktuell
SBauVO NRW
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten – Sonderbauverordnung
Regelt besondere Anforderungen an den Bau und Betrieb bestimmter Sonderbauten in Nordrhein-Westfalen.
SBauVO NRW
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten – Sonderbauverordnung
Regelt besondere Anforderungen an den Bau und Betrieb bestimmter Sonderbauten in Nordrhein-Westfalen.
Was wird geregelt?
Die Verordnung enthält besondere Anforderungen für Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Garagen und elektrische Betriebsräume. Behandelt werden unter anderem Rettungswege, Feuerwiderstand, Brandabschnitte, Lüftung und Entrauchung, Feuerlöschanlagen, Wandhydranten, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsstromversorgung und betriebliche Pflichten.
Bedeutung für die Praxis
Relevant bei Planung, Ausführung, Änderung und Betrieb technischer Anlagen in den erfassten Sonderbauten. Für SHK und Elektro betrifft dies besonders Lüftungs- und Rauchabzugsanlagen, Löschwasseranlagen, Sprinkleranlagen, Sicherheitsstromversorgung, Alarmierung und Leitungsführung.
Rechtswirkung
Als Landesverordnung innerhalb Nordrhein-Westfalens für die erfassten Sonderbauten verbindlich.
Zusätzlich beachten
Ob die Verordnung anwendbar ist, hängt von Gebäudeart, Nutzung, Größe und Schwellenwerten ab. Zusätzlich sind BauO NRW, VV TB NRW, PrüfVO NRW, Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und weitere Sonderbauanforderungen zu beachten.
Bauaufsichtliche Richtlinie
Aktuell
LAR NRW / MLAR
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen – Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
Regelt die brandschutztechnische Führung elektrischer Leitungen und Rohrleitungen in Gebäuden.
LAR NRW / MLAR
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen – Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
Regelt die brandschutztechnische Führung elektrischer Leitungen und Rohrleitungen in Gebäuden.
Was wird geregelt?
Die Richtlinie behandelt Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, notwendigen Fluren und weiteren Rettungswegen, Rohrleitungen für brennbare und nichtbrennbare Medien, Gasleitungen, Gaszähler, Installationsschächte und Installationskanäle, Leitungsdurchführungen durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken, Abschottungen sowie den Funktionserhalt elektrischer Leitungsanlagen im Brandfall.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Heizungs-, Trinkwasser-, Abwasser-, Gas-, Kälte- und Elektroleitungen, Dämmstoffe, Befestigungen, Hauseinführungen, Deckendurchbrüche, Wanddurchführungen, Installationsschächte und Brandschutzabschottungen.
Rechtswirkung
In Nordrhein-Westfalen ist die Richtlinie über die VV TB NRW als Technische Baubestimmung eingeführt. Die zusätzlichen Maßgaben der Anlage A 2.2.1.8/1 der VV TB NRW sind verbindlich zu berücksichtigen.
Zusätzlich beachten
Die MLAR gilt nicht für Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen. Dafür ist die Lüftungsanlagenrichtlinie maßgeblich. Zusätzlich sind BauO NRW, VV TB NRW, Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise, Zulassungen, Montageanleitungen und das jeweilige Brandschutzkonzept zu prüfen.
Bauaufsichtliche Richtlinie
Aktuell
LüAR NRW / M-LüAR
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie – M-LüAR)
Regelt die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen einschließlich Klima- und raumlufttechnischer Anlagen sowie Warmluftheizungen.
LüAR NRW / M-LüAR
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie – M-LüAR)
Regelt die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen einschließlich Klima- und raumlufttechnischer Anlagen sowie Warmluftheizungen.
Was wird geregelt?
Die Richtlinie behandelt das Brandverhalten und die Feuerwiderstandsfähigkeit von Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen, Brandschutzklappen, Rauchschutz, Leitungsdurchführungen, Außenluft- und Fortluftöffnungen, Zuluft- und Umluftanlagen, Lüftungszentralen, Wärmerückgewinnung, Bad- und WC-Lüftung, Küchenabluft sowie Lüftungsanlagen in Sonderbauten.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Planung, Montage, Änderung und Instandhaltung von Lüftungs-, Klima- und raumlufttechnischen Anlagen, Warmluftheizungen, Brandschutzklappen, Lüftungsleitungen, Schächten, Zentralen, Durchführungen, Dämmungen und Befestigungen.
Rechtswirkung
In Nordrhein-Westfalen ist die Richtlinie über die VV TB NRW unter A 2.2.1.11 als Technische Baubestimmung eingeführt. Die zusätzlichen Maßgaben der Anlage A 2.2.1.11/1 der VV TB NRW sind verbindlich zu berücksichtigen.
Zusätzlich beachten
Die M-LüAR gilt nicht für mit Luft arbeitende Transportanlagen wie Späneabsaugungen oder Rohrpostanlagen. Zusätzlich sind BauO NRW 2018, VV TB NRW, Sonderbauvorschriften, Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise, Montage- und Betriebsanleitungen sowie das jeweilige Brandschutzkonzept zu prüfen.
Bauaufsichtliche Richtlinie
Aktuell
IndBauRL NRW / MIndBauRL
Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebau-Richtlinie – MIndBauRL)
Regelt die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten.
IndBauRL NRW / MIndBauRL
Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebau-Richtlinie – MIndBauRL)
Regelt die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten.
Was wird geregelt?
Die Richtlinie behandelt die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen, das Brandverhalten von Baustoffen, die Größe von Brandabschnitten und Brandbekämpfungsabschnitten, Rettungswege, Löschwasserbedarf, Zugänglichkeit, Rauchableitung, Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen, Brandwände, Außenwände, Dächer, Lagerbereiche sowie Betreiberpflichten.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Planung, Errichtung, Änderung und Betrieb von Produktions- und Lagergebäuden sowie für technische Gebäudeausrüstung, Brandschutzanlagen, Brandabschnitte, Rettungswege, Rauchableitung und wirksame Löscharbeiten.
Rechtswirkung
In Nordrhein-Westfalen ist die Richtlinie über die VV TB NRW unter A 2.2.2.8 als Technische Baubestimmung eingeführt. Die zusätzlichen Maßgaben der Anlage A 2.2.2.8/1 der VV TB NRW sind verbindlich zu berücksichtigen.
Zusätzlich beachten
Die MIndBauRL gilt für Gebäude und Gebäudeteile der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung dienen. Sie gilt nicht für Reinraumgebäude und Tierhaltungsanlagen. Bei besonderen Nutzungen oder erhöhten Brandgefahren, etwa Regallagern mit Lagerguthöhen über 9 Metern, können weitergehende Anforderungen erforderlich sein. Zusätzlich sind BauO NRW 2018, VV TB NRW, Genehmigungsauflagen, das Brandschutzkonzept und anlagenspezifische Nachweise zu prüfen.
Bauaufsichtliche Richtlinie
Aktuell
SysBöR NRW / MSysBöR
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden (Muster-Systembödenrichtlinie – MSysBöR)
Regelt die brandschutztechnischen Anforderungen an Hohl- und Doppelböden, deren Hohlräume Installationen wie Leitungen aufnehmen können.
SysBöR NRW / MSysBöR
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden (Muster-Systembödenrichtlinie – MSysBöR)
Regelt die brandschutztechnischen Anforderungen an Hohl- und Doppelböden, deren Hohlräume Installationen wie Leitungen aufnehmen können.
Was wird geregelt?
Die Richtlinie behandelt Baustoffanforderungen, geschlossene Anschlussfugen, Öffnungen und Verschlüsse, Mindestdicken von Hohlböden, dicht verlegte Tragplatten, Feuerwiderstand bei größeren Hohlraumhöhen, Rauchmelder bei luftführenden Bodenhohlräumen sowie die Anordnung feuerwiderstandsfähiger Wände auf Systemböden.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Planung und Ausführung von Hohl- und Doppelböden in notwendigen Treppenräumen, Rettungswegen, notwendigen Fluren und anderen Räumen sowie für Leitungsführung, Raumlüftung, Revisionsöffnungen, Brandmelder und Wandanschlüsse.
Rechtswirkung
In Nordrhein-Westfalen ist die MSysBöR über die VV TB NRW unter A 2.2.1.9 als Technische Baubestimmung eingeführt. Die zusätzlichen Maßgaben der Anlage A 2.2.1.9/1 sind verbindlich zu berücksichtigen.
Zusätzlich beachten
Die Richtlinie gilt für Systemböden, deren Hohlräume Installationen aufnehmen können; Systemböden in Sicherheitstreppenräumen sind ausgenommen. Hohlböden mit mehr als 200 mm lichter Hohlraumhöhe werden wie Doppelböden behandelt. Zusätzlich sind BauO NRW 2018, VV TB NRW, Anforderungen an Bodenbeläge, Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise sowie das objektspezifische Brandschutzkonzept zu prüfen.
Bauaufsichtliche Richtlinie
Prüfung erforderlich
LöRüRL NRW
Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie – LöRüRL)
Regelt die Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe mit dem Ziel, Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser aus Brandereignissen zu schützen.
LöRüRL NRW
Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie – LöRüRL)
Regelt die Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe mit dem Ziel, Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser aus Brandereignissen zu schützen.
Was wird geregelt?
Die Richtlinie behandelt Schutzziel und Bemessungsgrundlagen, Geltungsbereich und Begriffe, allgemeine Anforderungen an Löschwasser-Rückhalteanlagen sowie die Ermittlung des erforderlichen Rückhaltevolumens in Abhängigkeit von Lagerart, Lagermenge, Lagerhöhe, Wassergefährdung und brandschutztechnischen Randbedingungen.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Löschwasserrückhaltekonzepte bei Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Für Lageranlagen enthält die LöRüRL konkrete Bemessungsvorgaben; aktuelle NRW-Hinweise zur AwSV verweisen zusätzlich auf die TRwS 779 und sehen für weitere AwSV-Anlagentypen eine sinngemäße Heranziehung der LöRüRL vor.
Rechtswirkung
Die LöRüRL wurde in Nordrhein-Westfalen mit Runderlass vom 14.10.1992 als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt. In der aktuellen VV TB NRW sind Löschwasser-Rückhalteanlagen jedoch als seit der MVV TB 2019/1 gestrichen gekennzeichnet. Unabhängig davon fordert § 20 AwSV die Rückhaltung bei Brandereignissen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik; aktuelle NRW-Vollzugshinweise nehmen weiterhin auf LöRüRL und TRwS 779 Bezug. Die heutige rechtliche und technische Anwendbarkeit ist deshalb objektspezifisch zu prüfen.
Zusätzlich beachten
Der unmittelbare Anwendungsbereich der LöRüRL betrifft die Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe und enthält eigene Anwendungsgrenzen und Schwellenwerte. Für andere AwSV-Anlagentypen ist eine unmittelbare Anwendung nicht ohne Weiteres gegeben; aktuelle technische Hinweise sehen teilweise eine sinngemäße Heranziehung vor. Zusätzlich sind insbesondere AwSV, WHG, TRwS 779, bauordnungsrechtliche Anforderungen, das Brandschutzkonzept sowie Vorgaben der zuständigen Behörden zu berücksichtigen.
Bauaufsichtliche Richtlinie
Aktuell
MKLR NRW
Muster-Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Altreifen sowie Kunststoffabfällen in Anlagen zur Abfallentsorgung (Muster-Kunststofflager-Richtlinie MKLR)
Brandschutztechnische Muster-Richtlinie für die Lagerung von Altreifen sowie Kunststoffabfällen in Anlagen zur Abfallentsorgung. Ziel ist es, der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.
MKLR NRW
Muster-Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Altreifen sowie Kunststoffabfällen in Anlagen zur Abfallentsorgung (Muster-Kunststofflager-Richtlinie MKLR)
Brandschutztechnische Muster-Richtlinie für die Lagerung von Altreifen sowie Kunststoffabfällen in Anlagen zur Abfallentsorgung. Ziel ist es, der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.
Was wird geregelt?
Die Richtlinie regelt brandschutztechnische Anforderungen an die Lagerung von Altreifen und Kunststoffabfällen in Anlagen zur Abfallentsorgung. Sie behandelt insbesondere die Unterteilung von Lager- und Brandabschnitten, brandlastfreie Freiflächen beziehungsweise feuerbeständige Abtrennungen, Anforderungen an Lager in Gebäuden und im Freien sowie die Zugänglichkeit und Randbedingungen für wirksame Löscharbeiten.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Planung, Genehmigung und Brandschutzkonzepte von Abfallentsorgungs- und Recyclinganlagen, in denen Altreifen oder Kunststoffabfälle gelagert werden. In der Praxis sind insbesondere Lageraufteilung, Abstände, Freistreifen oder Trennwände, Lagergeometrie und die Zugänglichkeit für die Feuerwehr frühzeitig zu berücksichtigen.
Rechtswirkung
Die Muster-Kunststofflager-Richtlinie ist eine Musterregel der Bauministerkonferenz. In Nordrhein-Westfalen ist die Fassung März 2023 in der VV TB NRW unter A 2.2.1.14 für die Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff als Technische Baubestimmung aufgeführt. Für die konkrete Anwendung sind die jeweils geltende VV TB NRW, ihre Maßgaben sowie die bauaufsichtlichen Anforderungen des Einzelfalls maßgeblich.
Zusätzlich beachten
Die MKLR betrifft speziell die brandschutztechnischen Anforderungen bei der Lagerung von Altreifen sowie Kunststoffabfällen in Anlagen zur Abfallentsorgung und ist keine allgemeine Regel für jede Lagerung von Kunststoffen. Weitere einschlägige bauordnungsrechtliche, umweltrechtliche, arbeitsschutzrechtliche und anlagenspezifische Anforderungen sowie das konkrete Brandschutzkonzept bleiben zusätzlich zu beachten.
Technische Regel
Aktuell
TR TGA NRW
Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA
Bauaufsichtliche Technische Regel für ausgewählte Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung. Sie konkretisiert brandschutzbezogene Anforderungen an Planung, Ausführung und Funktion anlagentechnischer Systeme in Gebäuden.
TR TGA NRW
Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA
Bauaufsichtliche Technische Regel für ausgewählte Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung. Sie konkretisiert brandschutzbezogene Anforderungen an Planung, Ausführung und Funktion anlagentechnischer Systeme in Gebäuden.
Was wird geregelt?
Die TR TGA behandelt Feuerungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsstromversorgungsanlagen, Lüftungsanlagen, Rauchabzugsanlagen und Rauchabzugsgeräte, Druckbelüftungsanlagen, CO-Warnanlagen sowie Feuerlöschanlagen. Für diese Anlagen konkretisiert sie bauaufsichtliche Anforderungen an ihre brandschutztechnische Funktion und Ausführung.
Bedeutung für die Praxis
Für SHK-, Lüftungs-, Elektro- und Brandschutzplanung besonders relevant, weil zahlreiche technische Anlagen eines Gebäudes gemeinsam betrachtet werden. In der Praxis müssen insbesondere Schnittstellen zwischen Feuerungs-, Lüftungs-, Sicherheitsstrom-, Rauchschutz-, Melde- und Löschanlagen frühzeitig mit Brandschutzkonzept, Fachplanung und bauaufsichtlichen Anforderungen abgestimmt werden.
Rechtswirkung
Die TR TGA ist als Technische Regel Bestandteil der Technischen Baubestimmungen. In Nordrhein-Westfalen ist die Fassung November 2024 in der VV TB NRW unter A 2.2.1.16 Technische Gebäudeausrüstung in Bezug genommen. Maßgeblich sind die jeweils geltende VV TB NRW, ihre landesspezifischen Maßgaben sowie die Anforderungen des konkreten Bauvorhabens.
Zusätzlich beachten
Die TR TGA ersetzt nicht die für die einzelnen Anlagen zusätzlich geltenden Normen, Richtlinien, Verordnungen oder Herstelleranforderungen. Insbesondere landesrechtliche Vorgaben, Sonderbauvorschriften, Prüfanforderungen, anlagenspezifische technische Regeln und das jeweilige Brandschutzkonzept sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Technische Regel
Aktuell
Normalentflammbare Verglasungen NRW
Verwendung von normalentflammbaren Verglasungen in Außenwänden, ausgenommen Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl- oder Lufträumen und Fassaden
Bauaufsichtliche Technische Regel für die Verwendung bestimmter normalentflammbarer Verglasungen in Außenwänden, wenn dort grundsätzlich nichtbrennbare Verglasungen gefordert sind. Die Regel legt hierfür konkrete brandschutztechnische Voraussetzungen fest.
Normalentflammbare Verglasungen NRW
Verwendung von normalentflammbaren Verglasungen in Außenwänden, ausgenommen Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl- oder Lufträumen und Fassaden
Bauaufsichtliche Technische Regel für die Verwendung bestimmter normalentflammbarer Verglasungen in Außenwänden, wenn dort grundsätzlich nichtbrennbare Verglasungen gefordert sind. Die Regel legt hierfür konkrete brandschutztechnische Voraussetzungen fest.
Was wird geregelt?
Die Technische Regel beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Mehrscheibenisolierglas mit Verbundsicherheitsglas aus nichtbrennbaren Einzelgläsern und zwischenliegenden Folien verwendet werden darf. Die Verglasung muss insgesamt mindestens normalentflammbar sein und darf im Brandfall nicht zu einer dauerhaften Flammenausbreitung beitragen. Für Verbundsicherheitsglas werden insbesondere begrenzte PVB-Folienstärken sowie der Schutz der Scheibenkanten durch Glashalterungen aus nichtbrennbaren Baustoffen beschrieben.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Brandschutzplanung, Fassaden- und Verglasungsplanung sowie die Auswahl und Dokumentation entsprechender Glasaufbauten. In der Praxis ist zu prüfen, ob der konkrete Anwendungsfall vom Anwendungsbereich erfasst wird und ob Glasaufbau, Folien, Glashalterung und Kantenschutz den festgelegten Voraussetzungen entsprechen.
Rechtswirkung
Die Technische Regel ist Bestandteil der Technischen Baubestimmungen. In Nordrhein-Westfalen ist die Fassung Juli 2022 in der VV TB NRW unter A 2.2.1.17 Normalentflammbare Verglasungen in Bezug genommen. Maßgeblich sind die jeweils geltende VV TB NRW, ihre landesspezifischen Maßgaben sowie die Anforderungen des konkreten Bauvorhabens.
Zusätzlich beachten
Die Regel gilt nicht allgemein für jede normalentflammbare Verglasung und nimmt insbesondere Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl- oder Lufträumen sowie Fassaden aus ihrem bezeichneten Anwendungsbereich aus. Bei Abweichungen von den beschriebenen Voraussetzungen kann ein bauaufsichtlicher Anwendbarkeitsnachweis erforderlich sein. Weitere Anforderungen des Bauordnungsrechts und des Brandschutzkonzepts bleiben unberührt.
DIN-Norm
Aktuell
DIN 1988-600
Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
Beschreibt Anforderungen an Trinkwasserinstallationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen.
DIN 1988-600
Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
Beschreibt Anforderungen an Trinkwasserinstallationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen.
Was wird geregelt?
Behandelt Planung, Bau, Betrieb, Änderung und Instandhaltung bis zur Löschwasserübergabestelle sowie angeschlossene Hydranten.
Bedeutung für die Praxis
Relevant bei Löschwasseranlagen, Wandhydranten, Übergabestellen und Verbindungen zur Trinkwasserinstallation.
Rechtswirkung
Kann als anerkannte Regel der Technik und durch bau- oder vertragsrechtliche Verweise Bedeutung erlangen.
Zusätzlich beachten
Baurecht, Brandschutzkonzept, Landesvorschriften und Vorgaben der Wasserversorgung sind zusätzlich zu prüfen.
Gewerk
Arbeitsschutz
Verordnung
Aktuell
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
Regelt Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
Regelt Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
Was wird geregelt?
Behandelt Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen, Prüfungen, befähigte Personen und überwachungsbedürftige Anlagen.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Werkzeuge, Maschinen, elektrische Betriebsmittel, Druckanlagen und betriebliche technische Anlagen.
Rechtswirkung
Als Bundesverordnung für Arbeitgeber und die erfassten Anlagen verbindlich.
Zusätzlich beachten
Zusätzliche technische Regeln und Unfallverhütungsvorschriften können die Anforderungen konkretisieren.
Gewerk
Gebäudeenergie
Gesetz
Aktuell
GEG
Gebäudeenergiegesetz
Regelt energetische Anforderungen an Gebäude sowie die Nutzung erneuerbarer Energien für Wärme und Kälte.
GEG
Gebäudeenergiegesetz
Regelt energetische Anforderungen an Gebäude sowie die Nutzung erneuerbarer Energien für Wärme und Kälte.
Was wird geregelt?
Das Gesetz behandelt unter anderem Neubauten, bestehende Gebäude, Anlagentechnik, Heizungsprüfung, Betriebsverbote, Energieausweise und Anforderungen beim Einbau von Heizungsanlagen.
Bedeutung für die Praxis
Relevant bei Neubau, Sanierung, Heizungstausch, Anlagenoptimierung und energetischer Bewertung von Gebäuden.
Rechtswirkung
Als Bundesgesetz innerhalb seines sachlichen und zeitlichen Anwendungsbereichs verbindlich.
Zusätzlich beachten
Übergangsfristen, Ausnahmen und kommunale Wärmeplanung müssen für den konkreten Einzelfall geprüft werden.
Gesetz
Aktuell
CO₂KostAufG
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten
Regelt die Aufteilung der durch Brennstoffverbrauch entstehenden Kohlendioxidkosten zwischen Vermietenden und Mietenden.
CO₂KostAufG
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten
Regelt die Aufteilung der durch Brennstoffverbrauch entstehenden Kohlendioxidkosten zwischen Vermietenden und Mietenden.
Was wird geregelt?
Das Gesetz behandelt Informationspflichten, Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie Erstattungs- und Abrechnungsverfahren.
Bedeutung für die Praxis
Relevant für Heizkostenabrechnung, Brennstofflieferungen, Wärmelieferung und die energetische Bewertung vermieteter Gebäude.
Rechtswirkung
Als Bundesgesetz innerhalb seines Anwendungsbereichs verbindlich.
Zusätzlich beachten
Gebäudeart, Brennstoff, Emissionswert, Abrechnungszeitraum und Ausnahmetatbestände müssen konkret geprüft werden.
Was bedeutet „verbindlich“?
Sie sind innerhalb ihres jeweiligen Anwendungsbereichs rechtlich verbindlich.
Sie sind nicht automatisch Gesetze, können aber durch Verträge, Rechtsverweise oder als anerkannte Regeln der Technik relevant werden.
Bundesland, Anlagenart, Nutzung, Vertragsgrundlage und Herstellervorgaben müssen zusätzlich geprüft werden.